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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Geschäftsbedingungen von
FUX REISEN, die Sie mit der Unterzeichnung des Reisevertrages in ihrer
Gesamtheit verbindlich anerkennen. |
Lesen Sie sie bitte sorgfältig durch und fragen Sie den
Reiseveranstalter (FUX REISEN), falls noch Unklarheiten vorhanden
sind.
- Anmeldung und Reisebestätigung
- Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Für den
Reiseveranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn er dem
Reisenden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem
Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
- Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung
aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, sofern er das ausdrücklich
und gesondert erklärt. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten
Reisenden.
- Der Reisende erhält eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen
Angaben über die gebuchten Reiseleistungen erhält. Weicht die
Bestätigung von der Anmeldung ab, weist der Reiseveranstalter
ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist der
Reiseveranstalter 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses
neuen Angebots kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser
Frist anerkannt wird.
- Bezahlung
- Nach Erhalt eines Sicherungsscheines gemäss § 651k Abs. 3 BGB und der
Reisebestätigung überweist der Reisende die darauf ausgewiesene
Anzahlung. Diese Anzahlung beträgt 10 % vom Gesamtpreis, maximal 250 EUR
pro Person. Die Rest-zahlung wird spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn
ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig.
- Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises unverzüglich zugeschickt.
- Bei Buchungen innerhalb 3 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende
verpflichtet, den vollen Reisepreis nach Aushändigung des
Sicherungsscheines und der Reisebestätigung zu entrichten.
- Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird
nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises
der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des
Reisenden fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher
Reisemangel vorlag.
- Leistungen
Für die vertraglichen Leistungen
im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in den Ausschreibungen
und der Inhalt der Reisebestätigung massgebend.
-
Leistungs- und Preisänderungen
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungen bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Der Reiseveranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen oder Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu
ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den
Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind
nicht zulässig.
- Falls Preiserhöhungen 5% überschreiten oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
- Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Reiseveranstalters gegenüber diesem geltend zu machen.
- Nachträgliche Änderungen der Angebote (hinsichtlich der Berichtigung
von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen
Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten. Erfolgen sie erst
mit der Bestätigung, wird auf Punkt I.3. dieser Reisebedingungen
verwiesen.
-
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur
Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich
erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim
Veranstalter eingeht.
- Als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Entschädigung
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und eine eventuell anderweitige Verwertung der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten, die für den Reisenden in
der Regel beim Rücktritt entstehen, sehen wie folgt aus: Bis 60 Tage vor
Reisebeginn 10% des Reisepreises, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises, bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises, bis zum Tag des
Reiseantritts 90%. Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 95% des Reisepreises. Dem Reisenden steht der Nachweis frei,
dass dem Reiseveranstalter kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte
Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es
bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem
Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den
besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
- Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
ist der Reiseveranstalter berechtigt, die durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
- Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer
und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
- Auf Wunsch des Reisenden nimmt der Veranstalter eine Abänderung der
Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Die daraus entstehenden Kosten übernimmt
der Reisende.
- Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins
(nicht der Aufenthaltsdauer) und des Reisezieles.
- Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im
Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
- Rücktrittsgebühren gem Ziff. V.2 sind auch dann zu zahlen, wenn sich
ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten angegebenen
Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet.
-
Kündigung durch den Veranstalter
- Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden
nachhaltig gestört wird oder wenn der Reisende sich in starkem Masse
vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den
Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Der Veranstalter muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden
einschliesslich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
- Der Reiseveranstalter kann bis drei Wochen vor Reiseantritt von der
Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die ihm
entstehenden Kosten, bezogen auf die gebuchte Reise, nicht gedeckt sind.
Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die
dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat oder wenn er diese
nachweisen kann und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet worden ist.
- Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten.
- Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der
Rücktrittserklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend
zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot kein Gebrauch, erhält
er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
-
Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung auf eine
erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann der
Reiseveranstalter bei Nichterreichen bis zwei Wochen vor Reiseantritt
die Reise absagen.
- Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich zu
einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
- Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Dieser erhält
den eingezahlten Reisepreis zurück.
-
Kündigung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände
- Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann
sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen.
- Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhält der
Reisende den ganzen Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht
nicht.
- Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der
Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Massnahmen treffen, insbesondere wird der Reisende, falls der Vertrag die
Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt.
- Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der
Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten
für die Rückbeförderung vom Reisenden und dem Reiseveranstalter je zur
Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
-
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte einschliesslich der Fristen ihrer
Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschliesslich nach den
Vorschriften des Reisevertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind,
soweit zulässig, ausgeschlossen.
-
Schadensersatz
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den der
Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise
vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist
-
Haftung
- Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
c) Deliktische Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen. lediglich
vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche
gekennzeichnet werden.
- Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich der
Reiseveranstalter dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
- Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der
jeweiligen Fähr-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des
Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die
ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters vorrangig maßgebend.
- Eine Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz ist insoweit
ausgeschlossen, als für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werde kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
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Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und
Gesundheits-vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
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Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer
Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-
und Reisehaftpflichtversicherung vorzunehmen.
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Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter vorzulegen bzw. der
Reiseleitung/ den Guides zur Kenntnis zu geben. Der Reiseveranstalter bzw.
die Reiseleitung/ Guides werden für Abhilfe sorgen, sofern es möglich ist.
Unterlässt der Reisende es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so trifft
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Fällt der Reisende wiederholt auf, indem er den Gruppenfrieden erheblich
stört, kann der Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung/ Guides ihn von
der Reise ausschließen. Ansprüche bestehen nicht.
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Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseverastalter an dessen Sitz verklagen.
Veranstalter:
FUX REISEN
Christian Engeldrum
Beckweg 10
D - 24145 Kiel
e-Mail: info@fuxreisen.de
Internet: www.fuxreisen.de
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